Gesundheitszeugnis als Werkstudent – wann Pflicht?
Werkstudentenjobs in Café, Restaurant, Kino oder an der Supermarkt-Frischetheke gehören zu den beliebtesten Studi-Jobs – gut planbar neben den Vorlesungen und besser bezahlt als viele Alternativen. Was im Arbeitsvertrag dann oft überrascht: die Zeile mit dem Gesundheitszeugnis.
Gilt die Pflicht auch im Werkstudentenvertrag?
Ja. §43 IfSG unterscheidet nicht nach Vertragsart: Ob Vollzeit, Minijob oder Werkstudentenstelle mit 20 Stunden – sobald du mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitest (zubereiten, anrichten, ausgeben, abräumen), brauchst du die Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag. Das betrifft den Barista-Job genauso wie die Theken-Schicht im Biomarkt oder den Service im Restaurant.
Kein Gesundheitszeugnis brauchst du dagegen für Werkstudentenjobs ohne Lebensmittelkontakt – im Büro, in der IT oder im Marketing, auch wenn der Arbeitgeber ein Gastro-Unternehmen ist.
Einmal gemacht, das ganze Studium nutzbar
Die Erstbelehrung gilt unbegrenzt und ist personengebunden – sie gehört dir, nicht dem Arbeitgeber. Wechselst du im nächsten Semester den Job, nimmst du sie einfach mit. Gerade im Studium mit wechselnden Nebenjobs ist das praktisch: einmal 25 €, und das Thema ist für Semesterjob, Ferienjob und spätere Aushilfen erledigt.
Online statt Amtstermin zwischen zwei Vorlesungen
Gesundheitsamt-Termine liegen fast immer mitten am Vormittag – genau dann, wenn Vorlesungen und Seminare laufen. Online machst du die Belehrung, wann es passt: abends im Wohnheim, am Wochenende, in der Mittagspause. Rund 10 Minuten, ärztlich geprüft, Zertifikat sofort als PDF. Mehr für Studierende und Schüler generell im Ratgeber Gesundheitszeugnis für Schüler & Studenten.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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