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Recht

Gesundheitszeugnis beim neuen Arbeitgeber – gilt es weiter?

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 4 Min Lesezeit·20.6.2026

Ja – dein Gesundheitszeugnis gilt auch beim neuen Arbeitgeber weiter. Die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist personengebunden und läuft nicht ab. Beim Jobwechsel brauchst du also in der Regel keine neue Erstbelehrung, sondern legst einfach dein vorhandenes Zertifikat vor.

Das Gesundheitszeugnis ist personengebunden

Anders als viele denken, gehört die Erstbelehrung nicht zum Betrieb, sondern zu dir. Sie bescheinigt, dass du über Hygiene, ansteckende Krankheiten und Tätigkeitsverbote belehrt wurdest – und dieses Wissen nimmst du in jeden neuen Job mit. Ob du vom Café ins Restaurant, vom Imbiss ins Catering oder in eine andere Stadt wechselst: Deine Erstbelehrung bleibt gültig.

Was der neue Arbeitgeber stattdessen tun muss

Neu ist nur die Folgebelehrung: Nach Arbeitsbeginn muss dich dein neuer Arbeitgeber alle zwei Jahre erneut belehren (§43 Abs. 4 IfSG). Diese Folgebelehrung läuft innerbetrieblich und ersetzt nicht deine Erstbelehrung. Mehr dazu: Gesundheitszeugnis erneuern & Folgebelehrung.

Wann du doch eine neue Belehrung brauchst

In zwei Fällen wird es relevant:

  • Du hast noch gar keine Erstbelehrung (erster Job mit Lebensmittelkontakt) – dann brauchst du sie vor dem ersten Arbeitstag.
  • Du hast dein Dokument verloren – dann brauchst du eine Zweitschrift bzw. eine neue Belehrung. Wie das schnell geht: Gesundheitszeugnis verloren.

Eine zeitliche Hürde gibt es nur beim Berufseinstieg: Bei der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme darf deine Erstbelehrung nicht älter als drei Monate sein. Hast du bereits gearbeitet, läuft alles über die Folgebelehrung weiter.

Kein Zertifikat zur Hand?

Wenn du dein Gesundheitszeugnis nicht mehr findest oder noch keins hast, machst du die Erstbelehrung nach §43 IfSG online in rund 10 Minuten – ärztlich geprüft unter der Leitung von PD Dr. med. Daniel Berthold, deutschlandweit anerkannt, sofort als PDF. So startest du am neuen Arbeitsplatz pünktlich.

Häufige Fragen

Gilt mein Gesundheitszeugnis beim neuen Arbeitgeber? Ja. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist personengebunden und läuft nicht ab – du legst beim neuen Arbeitgeber einfach dein vorhandenes Zertifikat vor.

Muss ich bei jedem Jobwechsel ein neues Gesundheitszeugnis machen? Nein. Solange du deine Erstbelehrung hast, brauchst du keine neue. Der neue Arbeitgeber führt nur die Folgebelehrung alle zwei Jahre durch.

Wie alt darf das Gesundheitszeugnis beim Arbeitsbeginn sein? Bei der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme darf die Erstbelehrung nicht älter als drei Monate sein. Danach gilt sie unbegrenzt weiter.

Was, wenn ich mein Gesundheitszeugnis verloren habe? Dann brauchst du eine neue Belehrung bzw. Zweitschrift – online in rund 10 Minuten erledigt.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

Mehr über den Autor
Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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