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Recht

Folgebelehrung-Management: die §43-Pflicht für Arbeitgeber im Griff

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 5 Min Lesezeit·20.6.2026

Die Folgebelehrung nach §43 IfSG ist die Pflicht, die Arbeitgeber am häufigsten übersehen: Nach Arbeitsbeginn musst du jede Person mit Lebensmittelkontakt alle zwei Jahre erneut belehren – und das dokumentieren. Anders als die einmalige Erstbelehrung läuft das dauerhaft im Hintergrund. Genau deshalb geraten die Zwei-Jahres-Fristen in Vergessenheit, bis eine Lebensmittelkontrolle danach fragt.

Warum die Folgebelehrung das eigentliche Risiko ist

Die Erstbelehrung ist ein einmaliger Akt vor dem ersten Arbeitstag – die hast du schnell im Griff. Die Folgebelehrung dagegen wiederholt sich für jeden Mitarbeiter alle zwei Jahre, zu unterschiedlichen Terminen. Bei einem Team mit Fluktuation ergibt das ein bewegliches Geflecht aus Fristen, das von Hand kaum sauber zu führen ist. Ein vergessener Termin reicht für eine Ordnungswidrigkeit nach §73 IfSG. Den vollständigen Pflichten-Überblick gibt der Leitfaden Arbeitgeberpflichten §43 IfSG.

Wer muss wie oft nachbelehrt werden?

Alle Beschäftigten, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen – nach der Erstbelehrung und danach alle zwei Jahre (§43 Abs. 4 IfSG). Die Folgebelehrung erfolgt innerbetrieblich und muss nachweisbar dokumentiert sein.

So behältst du alle Fristen automatisch im Blick

Statt Excel-Listen und Kalender-Erinnerungen übernimmt das Unternehmens-Dashboard das Fristen-Management:

  • Automatische Erinnerung vor jeder fälligen Folgebelehrung – pro Person, rechtzeitig.
  • Status-Übersicht über das ganze Team: wer ist aktuell, wer steht an.
  • Folgebelehrungen sind in der Standort-Flatrate enthalten – egal wie viele Mitarbeiter.
  • Revisionssichere Ablage jedes Nachweises – bei einer Kontrolle auf Knopfdruck.

So wird aus einer leicht zu vergessenden Pflicht ein Prozess, der von selbst läuft.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Folgebelehrung erfolgen? Alle zwei Jahre. Nach der Erstbelehrung muss der Arbeitgeber jede Person mit Lebensmittelkontakt alle zwei Jahre erneut belehren (§43 Abs. 4 IfSG).

Ist die Folgebelehrung Pflicht des Arbeitgebers oder des Mitarbeiters? Des Arbeitgebers. Sie läuft innerbetrieblich und ist nicht Aufgabe des Gesundheitsamts.

Was passiert, wenn ich eine Folgebelehrung vergesse? Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach §73 IfSG und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Wie behalte ich die Fristen für viele Mitarbeiter im Blick? Über ein Dashboard mit automatischer Erinnerung pro Person; die Folgebelehrungen selbst sind in der Standort-Flatrate enthalten.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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