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Recht

Ohne Gesundheitszeugnis arbeiten: Bußgeld & Folgen

PD Dr. med. Daniel Berthold· 3 Min Lesezeit·14.6.2026

Was passiert, wenn du ohne Gesundheitszeugnis arbeitest?

Wer in Deutschland gewerblich mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“. Fehlt dieser Nachweis, ist das kein Kavaliersdelikt: Dein Betrieb darf dich offiziell gar nicht mit Lebensmitteln einsetzen, und bei einer Kontrolle drohen Konsequenzen. Hier erfährst du, welche das sind – und wie du das Risiko in rund 10 Minuten aus der Welt schaffst.

Tätigkeitsverbot: ohne Nachweis kein Einsatz

Die unmittelbarste Folge betrifft kein Bußgeld, sondern deinen Job selbst. §42 und §43 IfSG verbieten es, ohne gültige Belehrung mit kritischen Lebensmitteln zu arbeiten. Ohne den Nachweis:

  • darf der Betrieb dich nicht an Theke, Küche oder Buffet lassen,
  • kann dein erster Arbeitstag platzen oder sich verschieben,
  • riskiert der Arbeitgeber bei einer Begehung eine Beanstandung.

Gerade in der Gastronomie, wo oft kurzfristig eingestellt wird, ist das ein echtes Problem: ohne Belehrung kein legaler Schichtbeginn.

Bußgeld: Ordnungswidrigkeit nach §73 IfSG

Wer ohne die vorgeschriebene Belehrung tätig wird oder Personal ohne Nachweis beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §73 IfSG. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden – der gesetzliche Rahmen des Bußgeldkatalogs reicht bis zu 25.000 €. In der Praxis fällt die Höhe je nach Einzelfall und Bundesland unterschiedlich aus, aber schon eine einzelne Beanstandung ist teurer und unangenehmer als die 25 € für die Belehrung.

Wichtig: Verantwortlich ist nicht nur die beschäftigte Person, sondern vor allem der Betrieb. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass jede Person mit Lebensmittelkontakt belehrt ist – und das auch dokumentieren.

Was bei einer Lebensmittelkontrolle passiert

Das Lebensmittelüberwachungsamt prüft bei Begehungen unter anderem die Belehrungsnachweise. Typische Mängel sind Mitarbeitende ohne Erstbelehrung, eine fehlende oder veraltete Folgebelehrung (älter als 2 Jahre) oder ein gar nicht dokumentierter Nachweis. Wird so ein Mangel festgestellt, drohen Auflagen, Nachkontrollen und im Wiederholungsfall Bußgelder – dazu ein möglicher Imageschaden für den Betrieb.

So vermeidest du das Risiko

Die Lösung ist denkbar einfach und günstig: Hol dir die Erstbelehrung, bevor du anfängst. Einen Termin beim Gesundheitsamt brauchst du dafür nicht – die Belehrung nach §43 IfSG geht komplett online, in rund 10 Minuten, für einmalig 25 €. Du bekommst die Bescheinigung direkt als PDF und legst sie deinem Betrieb vor. Damit ist die Pflicht erfüllt und das Bußgeld-Risiko vom Tisch.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn ich ohne Gesundheitszeugnis arbeite – ich oder mein Chef? Beide stehen in der Pflicht. Du darfst ohne Belehrung nicht mit Lebensmitteln arbeiten, und der Betrieb darf dich nicht ohne Nachweis beschäftigen. Bei der regelmäßigen Folgebelehrung und deren Dokumentation liegt die Verantwortung klar beim Arbeitgeber.

Wie hoch ist das Bußgeld konkret? Das hängt vom Einzelfall ab. Der gesetzliche Rahmen für Ordnungswidrigkeiten nach §73 IfSG reicht bis zu 25.000 €. Die tatsächliche Höhe legt die Behörde fest – schon kleinere Beanstandungen sind aber deutlich teurer als die Belehrung selbst.

Was ist, wenn ich nur kurz aushelfe? Die Pflicht gilt ab dem ersten Tag, unabhängig von Stundenzahl oder Befristung. Auch für Minijob, Ferienjob oder ein paar Wochenendschichten brauchst du die Belehrung.


Mach dir den Stress gar nicht erst: Die Erstbelehrung nach §43 IfSG erledigst du bei uns online in rund 10 Minuten, ärztlich geprüft und für einmalig 25 €. Du hast den deutschlandweit anerkannten Nachweis sofort als PDF – rechtzeitig vor deinem ersten Arbeitstag.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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