Gesundheitszeugnis fürs Schülerpraktikum: Bäckerei, Küche, Café
Das zweiwöchige Schülerpraktikum steht an, der Betrieb ist gefunden – und dann kommt die Rückmeldung: „Bitte Gesundheitszeugnis mitbringen." Was viele Eltern überrascht: Ja, auch Praktikanten brauchen die Belehrung, wenn sie mit Lebensmitteln arbeiten.
Warum auch Praktikanten belehrt werden müssen
§43 IfSG unterscheidet nicht zwischen Festanstellung, Aushilfe und Praktikum: Wer erstmals in einem Betrieb mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln tätig wird, braucht vorher die Erstbelehrung – auch für zwei Wochen Praktikum in Bäckerei, Metzgerei, Restaurantküche, Café, Eisdiele oder Kantine. Der Betrieb darf Praktikanten ohne Nachweis dort schlicht nicht einsetzen.
Was das für die Praktikumsplanung heißt
Die Bescheinigung muss am ersten Praktikumstag vorliegen und darf nicht älter als drei Monate sein. Manche Gesundheitsämter bieten für Schülerpraktika vergünstigte oder kostenlose Belehrungstermine an – nachfragen lohnt sich, allerdings sind die Termine oft rar und liegen mitten in der Schulzeit. Die Alternative: die Belehrung online machen – abends vom Sofa, in rund 10 Minuten, Zertifikat sofort als PDF.
Unter 18 – geht das online überhaupt?
Ja. Auch Minderjährige können die Online-Belehrung absolvieren; bei der Buchung hilft im Zweifel ein Elternteil. Alle Details dazu: Gesundheitszeugnis für Minderjährige. Praktisch für die Zukunft: Die Erstbelehrung gilt unbegrenzt – wer sie fürs Praktikum macht, hat sie später auch für den Ferienjob, den Nebenjob im Studium und die Ausbildung.
Wenn es schnell gehen muss
Praktikumsbeginn am Montag, Anruf vom Betrieb am Freitag? Kein Problem: Online-Belehrung starten, Video ansehen, Fragen beantworten, Ausweis-Check – das ärztlich geprüfte Zertifikat kommt sofort per E-Mail und kann direkt an den Betrieb weitergeleitet werden.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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