Ratgeber

Gesundheitszeugnis im Pflegeheim: Küche, Hauswirtschaft & Verpflegung

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026

Pflegeheime verpflegen ihre Bewohner rund um die Uhr – und Gemeinschaftsverpflegung heißt: Das Infektionsschutzgesetz schaut genau hin. Gerade bei immungeschwächten Senioren können lebensmittelbedingte Infektionen wie Salmonellen oder Noroviren schwer verlaufen; entsprechend konsequent prüfen Heimaufsicht und Lebensmittelüberwachung die Belehrungsnachweise.

Wer im Pflegeheim die §43-Belehrung braucht

Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist Pflicht für alle, die in der Einrichtung mit Lebensmitteln umgehen: das komplette Küchenteam der Großküche, Hauswirtschafts- und Servicekräfte, die Mahlzeiten anrichten, verteilen oder in den Wohnbereichs-Küchen zubereiten, Mitarbeitende der Cafeteria sowie Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte, wenn sie regelmäßig beim Kochen oder bei der Essensausgabe mitwirken. Auch Zeitarbeits- und Aushilfskräfte in diesen Bereichen brauchen den Nachweis vor dem ersten Einsatz.

Pflegekräfte: kommt drauf an

Reine Pflegetätigkeit löst keine §43-Pflicht aus. Sobald Pflegekräfte aber regelmäßig Essen austeilen, Zwischenmahlzeiten zubereiten oder in der Wohnküche mitarbeiten, sind sie Teil der Verpflegungskette – viele Einrichtungen belehren ihr Pflegepersonal deshalb vorsorglich gleich mit. Das schafft klare Verhältnisse gegenüber der Lebensmittelüberwachung und Flexibilität im Dienstplan.

Dokumentationspflicht: Was die Heimaufsicht sehen will

Der Betreiber muss die Erstbelehrungs-Nachweise aller relevanten Mitarbeitenden vorhalten und die Folgebelehrungen alle zwei Jahre dokumentieren. Bei Begehungen werden die Unterlagen regelmäßig angefordert – fehlende Nachweise sind ein klassischer Beanstandungspunkt.

Für Betreiber: Nachweise zentral statt Zettelwirtschaft

Ob einzelnes Haus oder Träger mit zwanzig Einrichtungen: Über den Unternehmensbereich laden Sie neue Mitarbeitende per Link zur Online-Erstbelehrung ein, sehen alle Zertifikate zentral, werden an Folgebelehrungen erinnert und rechnen gesammelt ab. Neue Küchen- und Hauswirtschaftskräfte sind so noch vor dem ersten Dienst einsatzbereit – ohne Amtstermin. Alle Details: Gesundheitszeugnis für Unternehmen.

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PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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