Gesundheitszeugnis in der Zeitarbeit: Pflichten für Personaldienstleister
Personaldienstleister, die Küchenhilfen, Servicekräfte oder Produktionshelfer in den Lebensmittelbereich überlassen, kennen die Anforderung aus jeder Kundenanfrage: „Bitte nur Mitarbeiter mit Gesundheitszeugnis." Ohne den Nachweis platzt der Einsatz – im Zweifel am Morgen des ersten Tages.
Wer in der Überlassung verantwortlich ist
Die Belehrungspflicht nach §43 IfSG hängt an der Tätigkeit, nicht am Arbeitsvertrag: Der überlassene Mitarbeiter braucht die Erstbelehrung, bevor er beim Kundenbetrieb mit offenen Lebensmitteln arbeitet. In der Praxis verlangen Entleiher den Nachweis vom Personaldienstleister – wer ihn nicht liefern kann, verliert den Einsatz an den Wettbewerber. Kluge Dienstleister nehmen die Belehrung deshalb fest ins Onboarding auf: Jeder neue Mitarbeiter im Gastro-/Lebensmittel-Pool wird direkt bei Vertragsunterschrift belehrt.
Typische Einsatzfelder mit Belehrungspflicht
Küchenhilfen und Spüler in Hotellerie und Gastronomie, Servicekräfte für Messen, Events und Catering, Produktionshelfer in Lebensmittelbetrieben und Großbäckereien, Kommissionierer mit Kontakt zu offener Ware, Kantinenluft- und Mensa-Springer sowie Verkaufsaushilfen an Frischetheken. Faustregel für die Disposition: Sobald im Einsatzprofil offene, leicht verderbliche Lebensmittel auftauchen, gehört der §43-Nachweis in die Akte.
Warum „alte" Zertifikate meistens reichen
Die Erstbelehrung gilt unbegrenzt und personengebunden – ein Mitarbeiter, der sie je gemacht hat, bringt sie zu jedem Einsatz mit (Details zur Gültigkeit). Nur bei erstmaliger Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Die zweijährliche Folgebelehrung während laufender Beschäftigung liegt beim Arbeitgeber – in der Zeitarbeit also beim Personaldienstleister.
Für Dienstleister: den ganzen Pool digital belehren
Hohe Fluktuation, kurzfristige Einsätze, verteilte Standorte – genau dafür ist die Online-Belehrung gebaut: Kandidaten per Link einladen, Belehrung in rund 10 Minuten vom Handy, Zertifikate zentral im Dashboard, Sammelabrechnung pro Monat. So ist jeder Neuzugang schon am Tag der Registrierung einsatzfähig. Alle Details: Gesundheitszeugnis für Unternehmen.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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