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Imbiss eröffnen: Checkliste, Pflichten & Gesundheitszeugnis

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 4 Min Lesezeit·8.7.2026
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Imbiss eröffnen: die Pflichten im Überblick

Der Imbiss ist einer der beliebtesten Wege in die Gastro-Selbstständigkeit: überschaubare Startkosten, klares Angebot, schneller Umsatz. Genau deshalb schauen Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung hier besonders routiniert hin – wer die Pflichten von Anfang an sauber abarbeitet, erspart sich Ärger bei der ersten Kontrolle.

Diese Grundpflichten gelten – unabhängig vom Konzept – für praktisch jede Gastro-Gründung:

  1. Gewerbeanmeldung bei deiner Kommune (und je nach Rechtsform Eintragungen bei Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft).
  2. Registrierung als Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung deines Kreises – formlos, aber Pflicht vor dem Start.
  3. Hygienekonzept nach EU-Recht (HACCP): Kühlketten, Reinigungspläne, Temperaturdokumentation – das Rückgrat jeder Kontrolle.
  4. Belehrung nach §43 IfSG (das „Gesundheitszeugnis") für dich und jede Person im Team, die mit Lebensmitteln arbeitet – vor dem ersten Arbeitstag.
  5. Je nach Konzept: weitere Genehmigungen deiner Kommune bzw. deines Bundeslands.

Was speziell beim Imbiss dazukommt

Imbiss-typische Punkte, die Gründer oft unterschätzen: Bei Umnutzung eines Ladenlokals kann eine baurechtliche Genehmigung nötig sein, viele Kommunen verlangen einen Fettabscheider fürs Abwasser, und Außenbestuhlung auf dem Gehweg braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Ohne Alkoholausschank ist der Betrieb dafür in den meisten Bundesländern erlaubnisfrei – die Gewerbeanmeldung und die Anzeige beim Lebensmittelüberwachungsamt bleiben aber Pflicht.

Das Gesundheitszeugnis: für dich als Gründer und für jedes Teammitglied

Die Erstbelehrung nach §43 IfSG brauchst du selbst, sobald du mitarbeitest – und jede einzelne Kraft in deinem Team, vom Festangestellten bis zur Aushilfe für ein Wochenende. Zwei Fristen musst du als Betreiber im Blick behalten: Der Nachweis muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen (bei erstmaliger Tätigkeit nicht älter als 3 Monate), und danach schuldest du deinem Team alle 2 Jahre eine dokumentierte Folgebelehrung, die du bei jeder Kontrolle vorzeigen können musst. Was Arbeitgeber im Detail trifft, steht im Leitfaden Arbeitgeberpflichten §43 IfSG.

Der schnellste Weg für dich und dein Team ist die Online-Belehrung: rund 10 Minuten pro Person, ärztlich geprüft, sofort als PDF, bundesweit anerkannt – einmalig 25 €. Wächst dein Team, organisierst du Erst- und Folgebelehrungen zentral über unsere Team-Lösung für Unternehmen: Mitarbeiter per Link einladen, alle Nachweise an einem Ort, automatische Erinnerungen vor Ablauf der 2-Jahres-Frist.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Imbiss eine Gaststättenerlaubnis? In den meisten Bundesländern nur, wenn du Alkohol ausschenkst. Ein reiner Speiseimbiss ist in der Regel erlaubnisfrei – Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und die §43-Belehrungen für alle im Team sind trotzdem Pflicht. Maßgeblich sind die Regeln deiner Kommune.

Kann ich die Gesundheitszeugnisse für mein Team von der Steuer absetzen? Ja — als Betriebsausgabe, ohne die Pauschbetrag-Hürde privater Werbungskosten. Übernimmst du die 25 € pro Person, sind sie voll abzugsfähig; Details im Ratgeber „Gesundheitszeugnis von der Steuer absetzen“.

Wie schnell bekommen ich und mein Team die Belehrung? Online in rund 10 Minuten pro Person: anmelden, Schulungsvideo ansehen (in über 40 Sprachen), Wissensfragen beantworten, Ausweis zeigen — das ärztlich geprüfte Zertifikat kommt sofort als PDF und ist bundesweit unbegrenzt gültig.

Weiterführend

Hinweis: Diese Checkliste gibt einen Überblick für die Gründung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Genehmigungen und Details sind Sache deiner Kommune bzw. deines Bundeslands – verbindliche Auskünfte geben Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung vor Ort.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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