Catering gründen: Pflichten & Gesundheitszeugnis
Catering-Service gründen: die Pflichten im Überblick
Catering ist der Gastro-Einstieg ohne Ladenlokal: Statt Laufkundschaft zählen Aufträge – Hochzeiten, Firmenevents, Buffets. Das Geschäftsmodell steht und fällt mit zwei Dingen, die Kontrolleure genau prüfen: einer registrierten Produktionsküche und einer lückenlosen Kühlkette bis zum Gast.
Diese Grundpflichten gelten – unabhängig vom Konzept – für praktisch jede Gastro-Gründung:
- Gewerbeanmeldung bei deiner Kommune (und je nach Rechtsform Eintragungen bei Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft).
- Registrierung als Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung deines Kreises – formlos, aber Pflicht vor dem Start.
- Hygienekonzept nach EU-Recht (HACCP): Kühlketten, Reinigungspläne, Temperaturdokumentation – das Rückgrat jeder Kontrolle.
- Belehrung nach §43 IfSG (das „Gesundheitszeugnis") für dich und jede Person im Team, die mit Lebensmitteln arbeitet – vor dem ersten Arbeitstag.
- Je nach Konzept: weitere Genehmigungen deiner Kommune bzw. deines Bundeslands.
Was speziell beim Catering-Service dazukommt
Catering-spezifisch: Die heimische Küche reicht rechtlich nicht – produziert wird in registrierten, gewerblichen Räumen (eigene Küche, Mietküche oder Kooperation). Beim Transport müssen Temperaturen dokumentiert eingehalten werden, gerade bei Buffets mit stundenlangen Standzeiten. Und kaum ein Konzept arbeitet so stark mit wechselnden Aushilfen: Für jedes Event-Team gilt, dass jede eingesetzte Kraft die Erstbelehrung nach §43 IfSG braucht – bei ständig neuen Servicekräften wird die zentrale Nachweis-Verwaltung schnell zum Erfolgsfaktor.
Das Gesundheitszeugnis: für dich als Gründer und für jedes Teammitglied
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG brauchst du selbst, sobald du mitarbeitest – und jede einzelne Kraft in deinem Team, vom Festangestellten bis zur Aushilfe für ein Wochenende. Zwei Fristen musst du als Betreiber im Blick behalten: Der Nachweis muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen (bei erstmaliger Tätigkeit nicht älter als 3 Monate), und danach schuldest du deinem Team alle 2 Jahre eine dokumentierte Folgebelehrung, die du bei jeder Kontrolle vorzeigen können musst. Was Arbeitgeber im Detail trifft, steht im Leitfaden Arbeitgeberpflichten §43 IfSG.
Der schnellste Weg für dich und dein Team ist die Online-Belehrung: rund 10 Minuten pro Person, ärztlich geprüft, sofort als PDF, bundesweit anerkannt – einmalig 25 €. Wächst dein Team, organisierst du Erst- und Folgebelehrungen zentral über unsere Team-Lösung für Unternehmen: Mitarbeiter per Link einladen, alle Nachweise an einem Ort, automatische Erinnerungen vor Ablauf der 2-Jahres-Frist.
Häufige Fragen
Ich buche für Events kurzfristig Aushilfen – wie regele ich die Belehrungen? Jede Aushilfe braucht die Erstbelehrung vor dem ersten Einsatz – auch für einen einzigen Abend. Praktisch löst du das mit der Online-Belehrung (rund 10 Minuten pro Person, sofortiges PDF) und einer zentralen Übersicht, wer belehrt ist – genau dafür ist unsere Team-Lösung gebaut.
Kann ich die Gesundheitszeugnisse für mein Team von der Steuer absetzen? Ja — als Betriebsausgabe, ohne die Pauschbetrag-Hürde privater Werbungskosten. Übernimmst du die 25 € pro Person, sind sie voll abzugsfähig; Details im Ratgeber „Gesundheitszeugnis von der Steuer absetzen“.
Wie schnell bekommen ich und mein Team die Belehrung? Online in rund 10 Minuten pro Person: anmelden, Schulungsvideo ansehen (in über 40 Sprachen), Wissensfragen beantworten, Ausweis zeigen — das ärztlich geprüfte Zertifikat kommt sofort als PDF und ist bundesweit unbegrenzt gültig.
Weiterführend
- Gesundheitszeugnis im Catering
- Gesundheitszeugnis auf Festival & Events
- Gesundheitszeugnis von der Steuer absetzen
- Arbeitgeberpflichten nach §43 IfSG
- Team-Lösung für Unternehmen
Hinweis: Diese Checkliste gibt einen Überblick für die Gründung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Genehmigungen und Details sind Sache deiner Kommune bzw. deines Bundeslands – verbindliche Auskünfte geben Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung vor Ort.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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