Gesundheitszeugnis im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi)
Der Bundesfreiwilligendienst führt viele Freiwillige an Einsatzstellen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird – und dann gilt dasselbe wie für jede andere Arbeitskraft: Vor dem ersten Einsatz mit offenen Lebensmitteln brauchst du die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, umgangssprachlich das Gesundheitszeugnis.
Welche Bufdi-Stellen ein Gesundheitszeugnis brauchen
Die Belehrung brauchst du, wenn deine Einsatzstelle Lebensmittelkontakt mit sich bringt – zum Beispiel:
- Küche oder Essensausgabe in Pflegeheim, Krankenhaus oder Reha-Klinik
- Mensa oder Cafeteria in Schule, Kita oder Jugendherberge
- Tafeln und andere Einrichtungen, die Lebensmittel ausgeben
- Küchendienst in Freizeitheimen, bei Ferienfreizeiten oder im Sportverein
- Catering- und Verpflegungsdienste sozialer Träger
Wer dagegen ausschließlich betreut, begleitet, im Büro unterstützt oder Fahrdienste übernimmt, braucht kein Gesundheitszeugnis. Entscheidend ist der Umgang mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln – nicht der Titel „Bufdi".
Wer organisiert und bezahlt die Belehrung?
Viele Einsatzstellen organisieren die Belehrung für ihre Freiwilligen und übernehmen auch die Kosten – frag am besten direkt bei deiner Einsatzstelle nach. Wenn es schnell gehen muss oder die Stelle nichts organisiert, machst du die Belehrung einfach selbst online: rund 10 Minuten, 25 € einmalig, Zertifikat sofort als PDF. Manche Einsatzstellen erstatten den Betrag gegen Beleg.
Dein Vorteil: Das Zertifikat bleibt nach dem Bufdi gültig
Die Erstbelehrung machst du nur einmal im Leben – sie läuft nicht ab. Das heißt: Wenn du nach dem Bundesfreiwilligendienst in der Gastronomie jobbst, im Studium kellnerst oder eine Ausbildung im Lebensmittelbereich beginnst, nutzt du einfach dasselbe Zertifikat weiter. Der Bufdi ist für viele der günstigste Moment, diesen Nachweis ein für alle Mal zu erledigen.
In 10 Minuten erledigt
Die Online-Belehrung läuft in vier Schritten: anmelden, Schulungsvideo ansehen (in 12 Sprachen wählbar), Verständnisfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen – und das ärztlich geprüfte Zertifikat kommt sofort als PDF per E-Mail. Bundesweit anerkannt, auch bei Trägern und Einsatzstellen.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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