Ratgeber

Gesundheitszeugnis kostenlos? Wann das geht und wer zahlt

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·23.9.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
Ärztliche Leitung✓ Deutschlandweit anerkannt4,9 Google4,7 Trustpilot
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Die kurze Antwort: In der Regel nicht. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG kostet beim Gesundheitsamt eine Gebühr, und ein seriöses Online-Angebot kostet ebenfalls Geld. Es gibt aber Fälle, in denen du selbst nichts zahlst. Dieser Ratgeber zeigt, welche das sind und wie du an „kostenlosen“ Angeboten im Netz erkennst, ob am Ende wirklich eine gültige Bescheinigung herauskommt.

Wann das Gesundheitsamt keine Gebühr verlangt

Jede Kommune legt ihre Gebühren selbst fest. Eine bundesweit kostenlose Belehrung gibt es nicht. Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren manche Ämter für bestimmte Gruppen:

  • Ehrenamtliche, die bei Vereinsfesten, in der Kirchengemeinde oder im Sportverein Speisen ausgeben. Manche Gesundheitsämter belehren sie kostenlos, andere nehmen die normale Gebühr.
  • Schüler und Praktikanten bei einem verpflichtenden Schülerpraktikum. Auch hier entscheidet das Amt vor Ort.
  • Sammelbelehrungen für Betriebe oder Vereine, bei denen der Preis pro Person sinkt.

Ob das für dich gilt, erfährst du nur beim zuständigen Amt. Die Gebühr vor Ort liegt in der Regel im Bereich zwischen etwa 15 und 40 €, dazu kommen Termin, Anfahrt und Wartezeit.

Warum es online kein kostenloses Gesundheitszeugnis gibt

Die Belehrung darf nur das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt durchführen. Online bedeutet das: ärztliche Leitung, Prüfung deiner Identität per Ausweis und eine Bescheinigung, für die jemand haftet. Das hat einen Preis. Bei uns sind es einmalig 25 €, ohne Folgekosten.

Angebote, die eine Belehrung „kostenlos“ versprechen, sind meist etwas anderes:

  • eine reine Informationsseite oder ein Übungsquiz ohne Bescheinigung,
  • eine betriebliche Hygieneschulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung, die die §43-Belehrung nicht ersetzt,
  • ein Lockangebot, bei dem das Zertifikat am Ende doch kostet.

Prüfe deshalb immer, ob am Ende eine „Bescheinigung über die Erstbelehrung nach §43 IfSG“ steht und wer sie unterschreibt.

Wer zahlt: Arbeitgeber oder du?

Das Gesetz regelt es nicht. Die Erstbelehrung ist an deine Person gebunden und gilt beim nächsten Arbeitgeber weiter. Deshalb zahlen die meisten sie selbst, viele Betriebe erstatten die Kosten aber freiwillig oder übernehmen sie bei Einstellung. Die Folgebelehrung alle zwei Jahre ist dagegen Sache des Arbeitgebers und kostet dich nichts. Mehr dazu: Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?

Für dich kostenlos: Gutschein vom Betrieb

Viele Betriebe, Zeitarbeitsfirmen und Partner geben ihren neuen Mitarbeitenden einen Gutschein-Code. Damit machst du die Online-Belehrung, ohne selbst zu zahlen. Hast du einen Code bekommen, löst du ihn unter Gutschein einlösen ein und startest sofort. Unternehmen, die regelmäßig einstellen, finden die Firmen-Lösung unter Für Unternehmen.

Kosten im Vergleich

Gesundheitsamt Online bei uns
Gebühr je nach Kommune, meist ca. 15–40 € 25 € einmalig
Termin nötig, Wartezeit je nach Stadt kein Termin
Anfahrt und Zeit Weg zum Amt, oft ein halber Tag rund 10 Minuten von zu Hause
Befreiung möglich teils für Ehrenamt und Schüler über Gutschein vom Betrieb
Bescheinigung vor Ort oder per Post sofort als PDF

Was du für 25 € bekommst

Das Schulungsvideo in 12 Sprachen, die Verständnisfragen, die Identitätsprüfung und die ärztlich unterschriebene Bescheinigung als PDF. Die Erstbelehrung ist unbegrenzt gültig, du machst sie also nur einmal im Leben.

Weiterführende Themen

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

Mehr über den Autor
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