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Infektionsschutzbelehrung für Mitarbeiter – Arbeitgeber-Guide

PD Dr. med. Daniel Berthold· 4 Min Lesezeit·10.6.2026

Sobald Sie Personal einstellen, das mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, sind Sie als Arbeitgeber beim Thema Infektionsschutzbelehrung in der Pflicht. Ohne gültigen Nachweis nach §43 IfSG dürfen Ihre Mitarbeiter nicht an Theke, Herd oder Buffet — und bei einer Kontrolle haftet der Betrieb. Hier ist der komplette Überblick, was Sie organisieren müssen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber im Überblick

  • Vor dem ersten Arbeitstag: Jeder neue Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt braucht eine Erstbelehrung nach §43 IfSG. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens 3 Monate alt sein. Sie müssen sie prüfen und eine Kopie im Betrieb aufbewahren.
  • Alle 2 Jahre: Sie müssen jeden Mitarbeiter erneut belehren (Folgebelehrung) — und das nachweisbar dokumentieren. Diese Pflicht liegt komplett bei Ihnen, nicht beim Mitarbeiter.
  • Bei Kontrollen: Das Lebensmittelüberwachungsamt verlangt die Nachweise für das gesamte Team. Fehlende oder veraltete Belehrungen sind einer der häufigsten Beanstandungsgründe — bis hin zum Bußgeld.

Erstbelehrung organisieren: drei Wege, wer zahlt

Die Erstbelehrung (einmalig 25 € pro Person) können Sie flexibel regeln: Sie übernehmen die Kosten komplett — sauberes Onboarding, alle Mitarbeiter gleich behandelt. Sie geben einen Zuschuss und der Mitarbeiter trägt den Rest. Oder der Mitarbeiter zahlt selbst — das Zertifikat gehört ohnehin ihm und er nimmt es zum nächsten Job mit. Wichtig ist nur: Der Nachweis muss vor dem ersten Schichttag vorliegen.

Der schnellste Weg ist die Online-Erstbelehrung: Ihr neuer Mitarbeiter erledigt sie in rund 10 Minuten vom Handy, ärztlich geprüft und bundesweit anerkannt — kein Amtstermin, keine verlorenen Arbeitstage zwischen Zusage und Start.

Folgebelehrungen: das unterschätzte Risiko

Die Erstbelehrung ist der einfache Teil. Das eigentliche Compliance-Risiko sind die Folgebelehrungen: Bei laufendem Betrieb mit Fluktuation verliert man schnell den Überblick, wer wann wieder fällig ist. Genau dafür gibt es unsere Team-Lösung für Unternehmen: alle Mitarbeiter in einem Dashboard, automatische Erinnerungen vor jeder Fälligkeit, Zertifikate zentral abgelegt und ein Compliance-Report auf Knopfdruck für die nächste Kontrolle.

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitgeber die Infektionsschutzbelehrung bezahlen? Die Erstbelehrung bringen Mitarbeiter in der Regel selbst mit — viele Betriebe übernehmen die 25 € aber freiwillig als Teil des Onboardings. Die Folgebelehrung alle 2 Jahre ist dagegen gesetzlich Ihre Aufgabe als Arbeitgeber und für Mitarbeiter kostenlos.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter ohne Belehrung arbeitet? Das ist ein Verstoß gegen §43 IfSG. Bei einer Kontrolle drohen Beanstandungen und Bußgelder — die Verantwortung liegt beim Betrieb, der den Mitarbeiter ohne Nachweis eingesetzt hat.

Kann ich die Belehrungen für mein ganzes Team digital abwickeln? Ja. Über das Unternehmens-Dashboard laden Sie Mitarbeiter per Link oder QR-Aushang ein, sehen den Status jedes Einzelnen und bekommen automatische Erinnerungen, sobald eine Folgebelehrung fällig wird.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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