Personalhygiene in der Lebensmittelbranche: Standards
Eine offene Wunde am Finger, ein verschwitztes T-Shirt aus der Küche oder der schnelle Griff ans Handy zwischen zwei Bestellungen – im Alltag der Gastronomie passieren solche Dinge dauernd. Genau hier setzt Personalhygiene an: Sie ist kein abstraktes Regelwerk, sondern die Summe vieler kleiner Gewohnheiten, die darüber entscheiden, ob ein Salat sicher auf dem Teller landet oder ob Keime den Weg in die Speisen finden. Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, trägt diese Verantwortung mit jeder Schicht.
Warum Hygiene am Personal beginnt
Der Mensch ist in der Küche die größte Keimquelle – noch vor schlecht gereinigten Arbeitsflächen. Salmonellen, Noroviren oder Staphylokokken wandern über Hände, Haare und Kleidung. Deshalb regelt das Infektionsschutzgesetz, wer überhaupt mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen darf. Bevor du in einem Restaurant, einer Bäckerei, einer Kantine oder im Catering anfängst, brauchst du die Erstbelehrung nach §43 IfSG – das, was viele schlicht als Gesundheitszeugnis kennen. Sie ist die Eintrittskarte und gilt grundsätzlich unbegrenzt, solange der Folgebelehrung durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre nachgekommen wird.
Hände: das wichtigste Werkzeug richtig pflegen
Kaum etwas berührst du in einer Schicht so oft wie deine Hände – und kaum etwas verteilt Keime so zuverlässig. Gründliches Waschen mit Seife für rund 20 bis 30 Sekunden, inklusive Fingerzwischenräume und Nägel, ist Pflicht nach jedem Toilettengang, nach dem Naseputzen, nach dem Anfassen von rohem Fleisch und immer beim Wechsel zwischen rohen und garen Produkten.
Dazu gehört mehr als nur Waschen:
- Kurze, saubere Fingernägel ohne Lack und ohne künstliche Verlängerung
- Ringe, Armbänder und Uhren ablegen – darunter sammeln sich Bakterien
- Schnittwunden mit wasserfestem, am besten blauem Pflaster (gut sichtbar, falls es verloren geht) und Einmalhandschuh abdecken
- Eincremen in Pausen, denn rissige Haut bietet Keimen Schlupflöcher
Arbeitskleidung, Haare und kleine Gewohnheiten
Frische, helle Berufskleidung gehört zum Standard – nicht aus Eitelkeit, sondern weil sich auf sauberem Stoff Schmutz sofort zeigt. Lange Haare werden zusammengebunden oder unter einer Kopfbedeckung verstaut, damit kein Haar im Gericht landet. Über offenen Lebensmitteln gilt: nicht husten, nicht niesen, nicht ins Gesicht fassen. Smartphones bleiben aus der Hand, denn ein Display trägt erstaunlich viele Keime. Und das Probieren mit dem Kochlöffel, der danach wieder in den Topf wandert? Tabu – dafür gibt es Einweglöffel.
Wann du zu Hause bleiben musst
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Bei Durchfall, Erbrechen, Fieber mit infektiösem Verdacht oder offenen, entzündeten Wunden an den Händen darfst du nicht mit offenen Lebensmitteln arbeiten. Das ist keine Empfehlung, sondern ein Tätigkeitsverbot nach §42 IfSG. Genau diese Pflicht zur Krankmeldung lernst du in der Belehrung kennen – damit niemand aus Pflichtgefühl krank zur Arbeit erscheint und dabei eine ganze Gästegruppe gefährdet. Im Zweifel gilt: lieber den Schichtleiter informieren als ein Risiko eingehen.
Vom Wissen zum Nachweis
Personalhygiene lässt sich lernen – und der Nachweis darüber ist schnell erledigt. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG kannst du heute komplett online absolvieren: rund 10 Minuten, 25 € einmalig, ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt, ganz ohne Termin und Wartezeit beim Gesundheitsamt. So hältst du dein Gesundheitszeugnis in der Hand, bevor die erste Schicht überhaupt beginnt.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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