Lebensmittelhygiene in Deutschland – gesetzliche Grundlagen
Lebensmittelhygiene als Fundament des Verbraucherschutzes
Lebensmittelhygiene ist in Deutschland gesetzlich umfassend geregelt – mit klaren Vorgaben für Betriebe, Mitarbeitende und Behörden.
Gesetzlicher Rahmen
- Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) – Pflichtbelehrung für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) – nationale Hygieneanforderungen
- EU-Verordnung 852/2004 – europäischer Hygienerahmen
- HACCP-Prinzipien – systematische Gefahrenanalyse und Kontrollpunkte
Wer ist betroffen?
- Gastronomie und Hotellerie
- Großküchen und Catering
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
- Lebensmittel-Einzelhandel mit unverpackter Ware
Pflichtschulungen nach § 43 IfSG
Vor Tätigkeitsbeginn ist eine Erstbelehrung erforderlich. Jährliche Folgebelehrungen sichern den aktuellen Wissensstand.
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