Gesundheitszeugnis für Promotion- & Verkostungspersonal

Gesundheitszeugnis für Promotion- & Verkostungspersonal – online in 10 Minuten
Bei Verkostungen im Supermarkt, auf Messen oder bei Produkt-Promotions reichst du offene Proben an Kundschaft – Häppchen schneiden, Becher füllen, Kostproben anrichten ist Lebensmittelumgang im Sinne von §43 IfSG. Damit fällst du unter §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und brauchst vor dem ersten Arbeitstag eine Erstbelehrung – umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Bei das-Gesundheitszeugnis.de bekommst du sie komplett online: in rund 10 Minuten, ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt.
Warum Promotion- & Verkostungspersonal ein Gesundheitszeugnis brauchen
Proben vorbereiten und portionieren, Käse, Wurst oder Aufstriche schneiden, Getränke ausschenken, Stände hygienisch führen und Reste fachgerecht entsorgen gehören zu jedem Verkostungs-Einsatz. Wer so mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt, muss nach §43 IfSG über die wichtigsten Hygiene- und Infektionsschutzregeln belehrt sein – das gilt auch für Aushilfen, Minijobs, Studierende und Praktikanten.
So bekommst du als Promoter dein Gesundheitszeugnis
- Online anmelden – Daten eingeben und das Modul auswählen.
- Kurzes Video + Quiz – Schulungsinhalte ansehen und Wissensfragen beantworten (in mehreren Sprachen verfügbar).
- Identität bestätigen – Ausweis-Verifizierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Zertifikat erhalten – Sofort als PDF per E-Mail, druckbar und sofort gültig.
Häufige Fragen
Reicht das Online-Zertifikat für meinen Job als Promoter? Ja. Die Belehrung erfolgt nach §43 IfSG und ist deutschlandweit gültig – Arbeitgeber akzeptieren sie wie die Bescheinigung des Gesundheitsamts.
Was kostet es? 25 € einmalig, inklusive MwSt. – ohne Anfahrt, ohne Wartezeit.
Wie schnell habe ich es? In der Regel in etwa 10 Minuten. Du bekommst das Zertifikat sofort nach Abschluss per E-Mail.
Weiterführend
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25 € einmalig · ärztliche Leitung · deutschlandweit anerkannt · lebenslang gültig.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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