Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
Das Gesundheitszeugnis (offiziell: Belehrung nach §43 IfSG) ist Pflicht für alle, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Hier die komplette Übersicht.
Du brauchst es, wenn du arbeitest in:
- ✓ Gastronomie: Service, Küche, Spülküche, Aushilfen, Catering, Foodtrucks
- ✓ Bäckerei, Konditorei & Metzgerei: Produktion und Verkauf
- ✓ Lebensmittelhandel: Frischetheke, Käse-/Wurstabteilung, Obst- und Gemüseabteilung mit offener Ware
- ✓ Lieferdienste: Foodora, Lieferando, Uber Eats, Wolt — alle die Essen ausfahren
- ✓ Pflege & Kita: sofern Essen ausgegeben/zubereitet wird
- ✓ Großveranstaltungen: Oktoberfest, Festivals, Sportevents, Weihnachtsmärkte
- ✓ Schul- und Betriebsküchen, Mensen
- ✓ Hotellerie: Frühstücksservice, Bar, Roomservice
Du brauchst es NICHT, wenn:
- × Du nur verpackte Ware verkaufst (z.B. Kassiererin in der Tankstelle ohne Frischetheke)
- × Du in einem rein industriellen Lebensmittelbetrieb arbeitest, in dem das Personal nicht direkt mit unverpackten Lebensmitteln in Kontakt kommt
- × Deine Tätigkeit nichts mit Essen zu tun hat (Büro, Buchhaltung, Marketing — auch in Gastro-Unternehmen)
Auch für kurze Jobs und Aushilfen Pflicht
Das Gesundheitszeugnis ist auch bei Minijobs, Aushilfen und Praktika Pflicht — sobald du unverpackte Lebensmittel in die Hand nimmst, brauchst du es. Egal ob ein Wochenende auf dem Oktoberfest oder ein 3-monatiger Sommerjob in der Eisdiele.
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