„Rote Karte" vom Gesundheitsamt – was ist das?
In manchen Regionen und Betrieben heißt das Gesundheitszeugnis schlicht „rote Karte". Der Name kommt von der früher oft rötlichen Bescheinigung des Gesundheitsamts. Gemeint ist auch hier nichts anderes als die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz.
Woher der Begriff kommt
Früher stellte das Gesundheitsamt die Belehrung auf einem farbigen Vordruck aus – in einigen Gegenden eben rot. Daraus wurde im Sprachgebrauch die „rote Karte". Heute sieht das Dokument anders aus, aber die Bedeutung ist gleich geblieben: ein Nachweis, dass du für die Arbeit mit Lebensmitteln belehrt wurdest.
Wer die „rote Karte" braucht
Den Nachweis brauchst du vor dem ersten Job mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln – in Küche, Service, Imbiss, Bäckerei, Bar oder Catering. Ohne ihn darf dich dein Arbeitgeber nicht beschäftigen.
So bekommst du die „rote Karte" heute
Du musst dafür nicht mehr aufs Amt. Die Belehrung läuft online: Video, Quiz, Ausweis-Verifizierung, Zertifikat sofort als PDF. Sie ist nach §43 IfSG unter ärztlicher Leitung gültig, deutschlandweit anerkannt und kostet einmalig 25 € – fertig in rund 10 Minuten.
Häufige Fragen
Ist die rote Karte dasselbe wie das Gesundheitszeugnis? Ja. Rote Karte ist eine regionale, umgangssprachliche Bezeichnung für die Erstbelehrung nach §43 IfSG, die offiziell Infektionsschutzbelehrung heißt.
Wo bekomme ich die rote Karte? Online über die Belehrung nach §43 IfSG: rund 10 Minuten, ärztlich geprüft, sofort als PDF, deutschlandweit anerkannt, einmalig 25 €.
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