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Infektionsschutzbelehrung online – §43 IfSG in 10 Minuten

PD Dr. med. Daniel Berthold· 3 Min Lesezeit·2.4.2026

„Infektionsschutzbelehrung" klingt sperriger als „Gesundheitszeugnis" – gemeint ist aber genau dasselbe. Es ist sogar der korrektere Begriff: Das frühere amtsärztliche Gesundheitszeugnis wurde abgeschafft und durch die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz ersetzt. Wer heute im Lebensmittelbereich startet, braucht diese Erstbelehrung – und kann sie online erledigen.

Warum es „Infektionsschutzbelehrung" heißt

Seit dem Jahr 2001 regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), wer vor der Arbeit mit Lebensmitteln belehrt sein muss. Statt einer Untersuchung beim Amtsarzt steht heute die Belehrung über Hygiene, Krankheitssymptome und Tätigkeitsverbote im Mittelpunkt. Im Alltag halten sich die alten Namen aber hartnäckig: Gesundheitszeugnis, Hygieneausweis oder Gesundheitspass meinen alle die Infektionsschutzbelehrung.

Wer sie braucht

Die Belehrung ist Pflicht, bevor du erstmals gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitest – in der Küche, im Service, an der Theke, im Imbiss, in der Bäckerei oder beim Catering. Auch Aushilfen, Minijobber und Studierende fallen darunter.

So läuft die Infektionsschutzbelehrung online ab

  • Du siehst ein kurzes Schulungsvideo zu den gesetzlichen Inhalten.
  • Du beantwortest Wissensfragen, um zu zeigen, dass du die Inhalte verstanden hast.
  • Du bestätigst deine Identität per Ausweis.
  • Du erhältst dein Zertifikat sofort als PDF.

Das Ganze dauert rund 10 Minuten und ist unter ärztlicher Leitung gültig nach §43 IfSG – deutschlandweit anerkannt, ganz ohne Termin beim Gesundheitsamt. Die Online-Belehrung kostet einmalig 25 €.

Häufige Fragen

Ist die Infektionsschutzbelehrung dasselbe wie das Gesundheitszeugnis? Ja. Gesundheitszeugnis ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Erstbelehrung nach §43 IfSG. Der offizielle Begriff ist Infektionsschutzbelehrung.

Kann ich die Infektionsschutzbelehrung online machen? Ja, vollständig online in rund 10 Minuten – ärztlich geprüft, deutschlandweit anerkannt, ohne Termin beim Gesundheitsamt, für einmalig 25 €.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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