Hygieneausweis – was ist das? (= Gesundheitszeugnis §43)
Viele Arbeitgeber in der Gastronomie verlangen einen „Hygieneausweis", bevor es losgeht. Verwirrend ist nur: Ein Dokument mit genau diesem Namen gibt es offiziell gar nicht. Gemeint ist die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz – dasselbe, was die meisten als Gesundheitszeugnis kennen.
Hygieneausweis, Gesundheitszeugnis, Infektionsschutzbelehrung
All diese Begriffe beschreiben denselben Nachweis: dass du vor der Arbeit mit offenen Lebensmitteln über die wichtigsten Hygiene- und Infektionsschutzregeln belehrt wurdest. „Hygieneausweis" ist dabei reine Umgangssprache. Auf dem ausgestellten Dokument steht offiziell „Bescheinigung über die Erstbelehrung zum Infektionsschutz".
Wann du ihn brauchst
Den Nachweis brauchst du, sobald du gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommst – egal ob als Küchenkraft, im Service, an der Bar, im Imbiss oder beim Catering. Er muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen.
So bekommst du deinen „Hygieneausweis"
Du musst dafür nicht zum Amt: Die Belehrung läuft komplett online. Video ansehen, kurzes Quiz, Identität per Ausweis bestätigen – und du bekommst das Zertifikat sofort per E-Mail. Es ist nach §43 IfSG unter ärztlicher Leitung gültig, deutschlandweit anerkannt und kostet einmalig 25 €.
Häufige Fragen
Gibt es einen offiziellen Hygieneausweis? Nein. Hygieneausweis ist ein umgangssprachlicher Begriff. Offiziell handelt es sich um die Erstbelehrung nach §43 IfSG (umgangssprachlich auch Gesundheitszeugnis).
Wie bekomme ich einen Hygieneausweis? Über die Online-Belehrung nach §43 IfSG: rund 10 Minuten, ärztlich geprüft, sofort als PDF, deutschlandweit anerkannt, einmalig 25 €.
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