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Gesundheitszeugnis verloren – was tun?

PD Dr. med. Daniel Berthold· 3 Min Lesezeit·12.3.2026

Wer sein Gesundheitszeugnis verlegt hat, gerät schnell in Stress – besonders wenn der Arbeitgeber den Nachweis kurzfristig sehen will. Die gute Nachricht zuerst: Verloren ist nur das Dokument, nicht deine Qualifikation. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Erst prüfen: Wo hast du es gemacht?

  • Online erhalten: Lade das PDF einfach erneut aus der Bestätigungs-E-Mail oder deinem Kundenkonto herunter. Kostenlos, in Sekunden.
  • Beim Gesundheitsamt gemacht: Dort kannst du eine Zweitschrift anfragen. Das kostet je nach Amt eine Gebühr und kann ein paar Tage bis Wochen dauern.
  • Gar nicht mehr auffindbar oder unklar: Wenn du keinen digitalen Nachweis mehr hast und das Amt keine schnelle Kopie liefert, ist die unkomplizierteste Lösung, die Belehrung einfach neu zu machen.

Warum eine Neu-Belehrung oft der schnellste Weg ist

Ohne vorzeigbaren Nachweis darf dein Arbeitgeber dich im Lebensmittelbereich nicht beschäftigen – egal, dass du die Belehrung früher schon hattest. Statt auf eine Zweitschrift zu warten, machst du die Belehrung online in rund 10 Minuten neu und hast das frische Zertifikat sofort als PDF.

So ersetzt du dein Gesundheitszeugnis online

Du schaust ein kurzes Schulungsvideo, beantwortest ein paar Fragen, weist dich per Ausweis aus – fertig. Das neue Zertifikat ist ärztlich geprüft, deutschlandweit anerkannt und kostet einmalig 25 €. Damit bist du sofort wieder arbeitsfähig, ohne Termin und ohne Wartezeit.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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