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Ratgeber

Gesundheitszeugnis für Minderjährige (unter 18)

PD Dr. med. Daniel Berthold· 3 Min Lesezeit·13.3.2026

Viele junge Menschen starten ihren ersten Nebenjob in Café, Restaurant oder Eisdiele. Auch dann gilt: Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher die Erstbelehrung nach §43 IfSG – unabhängig vom Alter.

Gilt die Pflicht auch unter 18?

Ja. Schon Schülerjobs, Ferienjobs und Ausbildungen im Lebensmittelbereich fallen darunter. Das Gesundheitszeugnis muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen, egal ob du 16, 17 oder älter bist.

Worauf Minderjährige achten sollten

  • Einverständnis der Eltern: Bei Minderjährigen ist je nach Anbieter und Situation die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Kläre das am besten vorab mit deinen Eltern.
  • Jugendarbeitsschutz: Für unter 18-Jährige gelten zusätzlich die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z. B. zu Arbeitszeiten) – das betrifft den Job selbst, nicht die Belehrung.
  • Ausweisdokument: Für die Identitätsprüfung brauchst du ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

So bekommst du es als Jugendliche:r

Der Ablauf ist derselbe wie für Erwachsene: kurzes Video, Wissensfragen, Ausweis-Verifizierung, Zertifikat als PDF. Online dauert das rund 10 Minuten und kostet einmalig 25 € – damit kann der erste Job pünktlich starten.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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