Gesundheitszeugnis für Caterer & Catering-Personal – online in 10 Minuten
Gesundheitszeugnis für Caterer & Catering-Personal – online in 10 Minuten
Im Catering bereitest du Speisen vor, transportierst sie zu Veranstaltungen und richtest Buffets an – Lebensmittelkontakt von der Küche bis zum Event. Damit fällst du unter §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und brauchst vor dem ersten Arbeitstag eine Erstbelehrung – umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Bei das-Gesundheitszeugnis.de bekommst du sie komplett online: in rund 10 Minuten, ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt.
Warum Caterer & Catering-Personal ein Gesundheitszeugnis brauchen
Speisen produzieren, kühlen, transportieren, Buffets aufbauen und Portionen ausgeben gehören zum Catering-Alltag. Wer so mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt, muss nach §43 IfSG über die wichtigsten Hygiene- und Infektionsschutzregeln belehrt sein – das gilt auch für Aushilfen, Minijobs, Studierende und Praktikanten.
So bekommst du als Catering-Mitarbeiter dein Gesundheitszeugnis
- Online anmelden – Daten eingeben und das Modul auswählen.
- Kurzes Video + Quiz – Schulungsinhalte ansehen und Wissensfragen beantworten (in mehreren Sprachen verfügbar).
- Identität bestätigen – Ausweis-Verifizierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Zertifikat erhalten – Sofort als PDF per E-Mail, druckbar und sofort gültig.
Häufige Fragen
Reicht das Online-Zertifikat für meinen Job als Catering-Mitarbeiter? Ja. Die Belehrung erfolgt nach §43 IfSG und ist deutschlandweit gültig – Arbeitgeber akzeptieren sie wie die Bescheinigung des Gesundheitsamts.
Was kostet es? 25 € einmalig, inklusive MwSt. – ohne Anfahrt, ohne Wartezeit.
Wie schnell habe ich es? In der Regel in etwa 10 Minuten. Du bekommst das Zertifikat sofort nach Abschluss per E-Mail.
Jetzt dein Gesundheitszeugnis machen — in 10 Minuten online.
25 € einmalig · ärztlich geprüft · deutschlandweit anerkannt.
Jetzt starten →Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.