Gesundheitszeugnis für Barkeeper & Barpersonal – online in 10 Minuten
Gesundheitszeugnis für Barkeeper & Barpersonal – online in 10 Minuten
Als Barkeeper mixt du Cocktails, schneidest Früchte für Garnituren, gibst Eis und kleine Snacks aus – auch das zählt als Umgang mit Lebensmitteln. Damit fällst du unter §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und brauchst vor dem ersten Arbeitstag eine Erstbelehrung – umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Bei das-Gesundheitszeugnis.de bekommst du sie komplett online: in rund 10 Minuten, ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt.
Warum Barkeeper & Barpersonal ein Gesundheitszeugnis brauchen
Obst und Kräuter schneiden, Eiswürfel anfassen, Garnituren stecken und Barsnacks ausgeben fallen unter den Lebensmittelkontakt. Wer so mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt, muss nach §43 IfSG über die wichtigsten Hygiene- und Infektionsschutzregeln belehrt sein – das gilt auch für Aushilfen, Minijobs, Studierende und Praktikanten.
So bekommst du als Barkeeper dein Gesundheitszeugnis
- Online anmelden – Daten eingeben und das Modul auswählen.
- Kurzes Video + Quiz – Schulungsinhalte ansehen und Wissensfragen beantworten (in mehreren Sprachen verfügbar).
- Identität bestätigen – Ausweis-Verifizierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Zertifikat erhalten – Sofort als PDF per E-Mail, druckbar und sofort gültig.
Häufige Fragen
Reicht das Online-Zertifikat für meinen Job als Barkeeper? Ja. Die Belehrung erfolgt nach §43 IfSG und ist deutschlandweit gültig – Arbeitgeber akzeptieren sie wie die Bescheinigung des Gesundheitsamts.
Was kostet es? 25 € einmalig, inklusive MwSt. – ohne Anfahrt, ohne Wartezeit.
Wie schnell habe ich es? In der Regel in etwa 10 Minuten. Du bekommst das Zertifikat sofort nach Abschluss per E-Mail.
Jetzt dein Gesundheitszeugnis machen — in 10 Minuten online.
25 € einmalig · ärztlich geprüft · deutschlandweit anerkannt.
Jetzt starten →Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.