Gesundheitszeugnis für Bäcker & Bäckereifachverkäufer – online in 10 Minuten
Gesundheitszeugnis für Bäcker & Bäckereifachverkäufer – online in 10 Minuten
Als Bäcker oder Verkäufer in der Bäckerei stellst du Backwaren her oder gibst sie über die Theke aus – fast immer unverpackt und offen. Damit fällst du unter §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und brauchst vor dem ersten Arbeitstag eine Erstbelehrung – umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Bei das-Gesundheitszeugnis.de bekommst du sie komplett online: in rund 10 Minuten, ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt.
Warum Bäcker & Bäckereifachverkäufer ein Gesundheitszeugnis brauchen
Teige verarbeiten, Brötchen und Kuchen anfassen, belegte Snacks zubereiten und offene Ware über die Theke reichen gehört dazu. Wer so mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt, muss nach §43 IfSG über die wichtigsten Hygiene- und Infektionsschutzregeln belehrt sein – das gilt auch für Aushilfen, Minijobs, Studierende und Praktikanten.
So bekommst du als Bäcker dein Gesundheitszeugnis
- Online anmelden – Daten eingeben und das Modul auswählen.
- Kurzes Video + Quiz – Schulungsinhalte ansehen und Wissensfragen beantworten (in mehreren Sprachen verfügbar).
- Identität bestätigen – Ausweis-Verifizierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Zertifikat erhalten – Sofort als PDF per E-Mail, druckbar und sofort gültig.
Häufige Fragen
Reicht das Online-Zertifikat für meinen Job als Bäcker? Ja. Die Belehrung erfolgt nach §43 IfSG und ist deutschlandweit gültig – Arbeitgeber akzeptieren sie wie die Bescheinigung des Gesundheitsamts.
Was kostet es? 25 € einmalig, inklusive MwSt. – ohne Anfahrt, ohne Wartezeit.
Wie schnell habe ich es? In der Regel in etwa 10 Minuten. Du bekommst das Zertifikat sofort nach Abschluss per E-Mail.
Jetzt dein Gesundheitszeugnis machen — in 10 Minuten online.
25 € einmalig · ärztlich geprüft · deutschlandweit anerkannt.
Jetzt starten →Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.