Wie lange ist mein Gesundheitszeugnis gültig?
Kurze Antwort: Die Erstbelehrung ist ein Leben lang gültig. Die Folgebelehrung musst du alle 2 Jahre wiederholen — und sie wird vom Arbeitgeber organisiert.
Erstbelehrung: einmal im Leben
Die Bescheinigung nach §43 IfSG wird einmalig vor deinem ersten Job mit Lebensmittelkontakt ausgestellt und ist unbegrenzt gültig. Du brauchst sie nicht erneut — auch nicht bei Jobwechsel oder mehrjähriger Pause.
Wichtige Ausnahme: Bei Berufsstart darf die Erstbelehrung nicht älter als 3 Monate sein. Wenn du also vor 2 Jahren ein Gesundheitszeugnis gemacht hast und jetzt erstmals damit arbeitest, brauchst du eine neue.
Folgebelehrung: alle 2 Jahre
Während deiner Beschäftigung muss dein Arbeitgeber dich alle 24 Monate erneut belehren. Die Folgebelehrung ist:
- ✓ Kürzer und einfacher als die Erstbelehrung
- ✓ Vom Arbeitgeber organisiert und bezahlt
- ✓ Intern dokumentiert (kein neues Zertifikat nötig)
Sonderfälle
Bei Jobwechsel
Du brauchst kein neues Zertifikat. Zeige dem neuen Arbeitgeber deine bestehende Bescheinigung — die Folgebelehrungen sind im Anschluss seine Pflicht.
Bei längerer Pause / Wiedereinstieg
Wenn deine letzte Folgebelehrung mehr als 2 Jahre her ist, muss der neue Arbeitgeber eine erneute Folgebelehrung durchführen — die Erstbelehrung bleibt aber gültig.
Bei Zertifikat verloren
Wir können dir dein Zertifikat erneut per E-Mail zusenden — die Referenznummer ist in unserem System gespeichert. Kein neuer Kauf nötig.
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