Mein Arbeitgeber verlangt ein Gesundheitszeugnis — was tun?
Du fängst nächste Woche im Restaurant, im Café oder im Supermarkt an und brauchst ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach §43 IfSG)? Kein Stress — hier alles was du wissen musst.
Wer bezahlt das Gesundheitszeugnis?
Grundsätzlich darfst du als Arbeitnehmer die Kosten tragen — die Erstbelehrung ist deine persönliche Voraussetzung für die Tätigkeit. Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten allerdings, vor allem in der Gastronomie:
- ✓ Bei vielen Arbeitgebern: volle Kostenübernahme (Beleg einreichen)
- ✓ Manche zahlen einen Zuschuss (z.B. 15 € der 25 €)
- ✓ Mitarbeitende kleiner Betriebe zahlen oft selbst
Tipp: Frag vor dem Kauf im Personalbüro — viele Arbeitgeber erstatten die 25 € gegen Rechnung.
Wie schnell brauchst du es?
Das Zeugnis muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen — sonst darf dein Arbeitgeber dich gesetzlich nicht beschäftigen. Wenn du also nächsten Montag anfängst:
- → Online bei uns: Heute kaufen, in 10 Minuten erledigt, sofort als PDF in der Mail
- → Beim Gesundheitsamt: Termin oft 1–6 Wochen Wartezeit
Was prüft mein Arbeitgeber?
Dein Arbeitgeber muss bei Arbeitsbeginn deine Bescheinigung sehen und eine Kopie für seine Unterlagen aufbewahren. Geprüft werden:
- ✓ Vollständiger Name und Geburtsdatum auf dem Zeugnis
- ✓ Datum der Belehrung (nicht älter als 3 Monate bei Berufsstart)
- ✓ Ärztliche Unterschrift und Referenznummer
- ✓ Verweis auf §§ 42, 43 IfSG
Ist mein Online-Zeugnis genauso anerkannt?
Ja. Unsere Bescheinigungen werden von einem zugelassenen Arzt (PD Dr. med. Daniel Berthold, Bayerische Landesärztekammer) ausgestellt und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen nach §43 IfSG. Sie sind bundesweit gültig — von Berlin über München bis Hamburg.
Folgebelehrung — was muss dein Arbeitgeber machen?
Alle 2 Jahre muss dein Arbeitgeber dich erneut belehren — diese Folgebelehrung trägt er selbst, du musst sie nicht extra bezahlen. Sie ist deutlich kürzer als die Erstbelehrung und kann intern oder online abgewickelt werden.
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